"Unechte Einbahnstraße" - Burgweg

Burgweg zwischen der Einmündung Freiburger Straße und der Stichstraße bis zum Anwesen Nr. 12: Ausweisung dieses Teilbereichs als „unechte“ Einbahnstraße; Einrichtung einer Kurzzeitparkzone mit tageszeitlicher Beschränkung sowie einer Be- und Entladezone.
Die „unechte Einbahnstraße“ im Burgweg ist die Strecke zwischen den gelben Nadeln..Zufahrt nur von der Freiburger Straße aus…Ausfahrt in Richtung Freiburger Straße auch möglich…der untere Bereich des Burgweges ist eine Sackgasse bis Haus N. 12 (untere gelbe Nadel)…ab dort Weiterfahrt nicht möglich in Richtung Freiburger Straße .
Plan Burgweg

Mitmachen, mitentscheiden

Gegenstand der Stadtentwicklung ist die räumliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Gesamtentwicklung der Stadt Freiburg. Aktuelle Herausforderungen sind die Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens in der kommunalen Planung, der Umgang mit dem demographischen Wandel und der Globalisierung, die klimagerechte Stadtentwicklung sowie die Etablierung einer umfassenden Beteiligungskultur (Governance) in Planungs- und Entscheidungsprozessen.

Die Stadtentwicklung erarbeitet dazu thematische und räumliche Konzepte auf der Ebene der Stadtteile, der Gesamtstadt und in Kooperation mit Nachbarkommunen und übergeordneten Stellen auch auf der Ebene der Region.Link Bundesumweltamt

Situation der Fußgänger Opfingen

Untersuchung des Bürgervereins

Eine Arbeitsgruppe des Bürgervereins hat den Ist-Zustand der Gehwege in Opfingen untersucht. Das Ergebnis dieser Untersuchungen ist in der anhängenden Tabelle für alle Straßen Opfingens zusammengefasst. Dabei wurden als Beurteilungsgrundlage die Farben des Ampelsystems benutzt:
grün bedeutet so gut wie keine Einschränkungen
gelb hingegen weist bereits auf Mängel hin
rot ist mangelhaft

Grund unserer Untersuchung war, dass immer wieder Hinweise von Bürgern kamen, die sich über die schlechte Fußläufigkeit innerhalb des Stadtteiles beklagten
Namentlich gilt dies für Mütter mit Kinderwagen, aber auch für ältere Menschen, die auf Rollatoren angewiesen sind und häufig nur auf der Fahrbahn gehen konnten. Zudem wird in Opfingen in vielen Straßen unangemessen zu schnell gefahren.
So darf die zulässige innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht gefahren werden, wenn der Gehweg dieser Straße keine angemessene Breite hat.

Eigentlich haben wir in Opfingen recht viele Parkplätze. Eigentlich, aber leider nicht wirklich: Zu einem guten Teil werden die bestehenden Parkplätze durch Dauerparker besetzt, die Ihre bestehenden Stellplätze und Garagen aus privaten Gründen nicht nutzen, aber auch durch Beschäftigte der umliegenden Unternehmen.

Unsere bestehenden Opfinger Einzelhändler können ohne zusätzliche Kunden aus den Nachbarorten wirtschaftlich nicht überleben. Diese Kunden kommen überwiegend mit einem Fahrzeug nach Freiburg-Opfingen und möchten in der Nähe ihrer Einkaufsmöglichkeit parken.

 

Parken in Freiburg-Opfingen

Opfingen zurück in der Zukunft

1. März 2016 - Endlich bekommt auch Opfingen Anschluss an das Glasfasernetz: Heute war Startschuss! Eine Einladung wäre nach all der Mühe (hier einzusehen) zwar ganz nett gewesen, aber man kann eben nicht ALLES erwarten.

Artikel in der Badischen Zeitung

Aus dem vorigen Jahrhundert

Viele Opfinger Bürger sind beruflich, aber auch privat, auf eine leistungsfähige Breitbandversorgung angewiesen. Leider sind die Leitungsnetze in Opfingen nicht auf die heutigen Anfordernisse ausgelegt. Zum einen sind in unserem Stadtteil ausschließlich Kupferkabel verlegt, was einem technischen Stand der 70er/ 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts entspricht, zum Anderen haben viele der verlegten Kupferkabel sehr geringe Kabeldurchmesser, die der wachsenden Anzahl von Teilnehmern nie angepasst wurden.
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Versorgung im Telekommunikationsbereich gibt es nur bei Festnetztelefonie, der Bereich von Breitbandversorgung und Mobiltelefonie bleibt den Kräften des Marktes überlassen. Als Folge davon investieren die am Markt tätigen Unternehmen nur in Gebieten, die eine hohe Bevölkerungsdichte aufweisen, während in ländlichen Gebieten (Stadtrandzonen oder Z. Bsp. im Schwarzwald) keine Anpassung an heutige Standards stattfindet.

Lärmkarte und Lärmaktionsplan

Bürgerbeteiligung/Veranstaltung am 4.11.2013 für den Bereich Munzingen, Tiengen, Opfingen Waltershofen

Einige Grundsätze zum Verständnis der Lärmkarte:

Lärmimmission=“das Einwirken von Lärm auf Menschen und Tiere“ (Duden)
Lärmemission=die Aussendung von Lärm (Schall) von einer Schallquelle

Gesetzliche Vorgabe

Grundlage der Lärmkarte ist eine Richtlinie der EU aus dem Jahre 2002, die ein allgemeines Konzept für die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm enthält.
Bewertung = Immissionen in Lärmkarten darstellen
Bekämpfung = Emissionen reduzieren und/oder verhindern
(Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments 20131110 / Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 des Europäischen Parlaments 20131110)
2005 wurde die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Zu finden ist dies im BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG)/6.Teil mit dem Titel „Lärmminderungsplanung“ § 47a bis 47f und gibt durch die 34.BImSchV (BundesImmissionsSchutzVerordnung 20131110), die Details für die Erstellung von Lärmkarten vor.