Situation der Fußgänger Opfingen

Untersuchung des Bürgervereins

Eine Arbeitsgruppe des Bürgervereins hat den Ist-Zustand der Gehwege in Opfingen untersucht. Das Ergebnis dieser Untersuchungen ist in der anhängenden Tabelle für alle Straßen Opfingens zusammengefasst. Dabei wurden als Beurteilungsgrundlage die Farben des Ampelsystems benutzt:
grün bedeutet so gut wie keine Einschränkungen
gelb hingegen weist bereits auf Mängel hin
rot ist mangelhaft

Grund unserer Untersuchung war, dass immer wieder Hinweise von Bürgern kamen, die sich über die schlechte Fußläufigkeit innerhalb des Stadtteiles beklagten
Namentlich gilt dies für Mütter mit Kinderwagen, aber auch für ältere Menschen, die auf Rollatoren angewiesen sind und häufig nur auf der Fahrbahn gehen konnten. Zudem wird in Opfingen in vielen Straßen unangemessen zu schnell gefahren.
So darf die zulässige innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht gefahren werden, wenn der Gehweg dieser Straße keine angemessene Breite hat.

Auch muss die Gehwegbreite das Begegnen zweier Fußgänger, aber auch zweier Kinderwagen oder Personen mit Rollatoren ebenso ermöglichen wie das sichere Befahren durch Kinder mit Fahrrad, die ja bis zum 8. Lebensjahr den Gehweg benutzen müssen. Zudem muss ein Sicherheitsabstand zur Fahrbahn gewährleistet sein. Allerdings muss wohl davon ausgegangen werden, dass kein Gehweg in Opfingen den heutigen Anforderungen der geltenden Richtlinien entspricht. Berücksichtigt man die Erfordernisse, so kommt man auf eine Mindestbreite von 2,50 m und die anhängende Tabelle hätte nur die Farbe „Rot“.

 

Animation zur Situation der Gehwege in Freiburg-Opfingen

Die Straßenverkehrsordnung sagt in § 25 Fußgänger folgendes:
(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.
(2) Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
(3) Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.
(4) Fußgänger dürfen Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (§ 43) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.
(5) Gleisanlagen, die nicht zugleich dem sonstigen öffentlichen Straßenverkehr dienen, dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten werden.

Baulastträger aller Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortschaft ist immer die Gemeinde, unabhängig von der Klassifizierung der Straße (Bundesstraße, Landesstraße, Kreisstraße, Gemeindestraße). Unsere Untersuchung zeigt, dass der Fußgängerbereich in Opfingen erhebliche Mängel aufweist, die in einem Zeitplan mit Dringlichkeitsstufen abgestellt werden müssen. Dieser Stufenplan muss noch erstellt werden. Ein erster Schritt ist getan.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei unseren Mitgliedern Manfred Hornung und Ulrich Weishaar für die geleistete Arbeit und die Mühe, die sie sich mit der Auswertung gemacht haben.
 

...und hier die Arbeit als PDF-Tabelle

Das Schreiben des Bürgervereins Freiburg-Opfingen e.V. an Behörden der Stadt Freiburg/ Ortschaftsrat Opfingen /interessierte Stadträtinnen und Stadträte.