"Unechte Einbahnstraße" - Burgweg

Burgweg zwischen der Einmündung Freiburger Straße und der Stichstraße bis zum Anwesen Nr. 12: Ausweisung dieses Teilbereichs als „unechte“ Einbahnstraße; Einrichtung einer Kurzzeitparkzone mit tageszeitlicher Beschränkung sowie einer Be- und Entladezone.
Die „unechte Einbahnstraße“ im Burgweg ist die Strecke zwischen den gelben Nadeln..Zufahrt nur von der Freiburger Straße aus…Ausfahrt in Richtung Freiburger Straße auch möglich…der untere Bereich des Burgweges ist eine Sackgasse bis Haus N. 12 (untere gelbe Nadel)…ab dort Weiterfahrt nicht möglich in Richtung Freiburger Straße .
Plan Burgweg

In Abstimmung mit den Verkehrsbehörden wurde ein Antrag des Bürgervereins Freiburg-Opfingen e.V. auf Einrichtung einer Einbahnstraße im Burgweg wie folgt abgeändert. Es wurde beschlossen, den Burgweg zwischen den Einmündungen Freiburger Straße bis zum Anwesen Nr. 12 als sogenannte „unechte Einbahnstraße“ auszuweisen. Hierdurch wird der Durchgangsverkehr in westlicher Richtung unterbunden, die Anliegerinnen und Anlieger haben jedoch nach wie vor die Möglichkeit in beide Fahrtrichtungen von ihren privaten Stellplätzen abzufahren. Für die zu Fuß gehenden und radfahrenden Verkehrsteilnehmer ist der Burgweg in beide Richtungen durchlässig.
Die zur Andienung der im Burgweg ansässigen Geschäfte bislang eingerichtete Be- und Entladezone wird als Kurzzeitparkzone mit Parkscheibenpflicht (Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie Samstag von 9:00 bis 13:00 Uhr; zulässige Höchstparkdauer 1 Stunde) ersetzt. Die zur Andienung der Geschäfte erforderliche Ladezone wird auf Höhe des Blumenladens verlegt. Die Be- und Entladezone wird auf die vor-genannten Zeiten begrenzt. Außerhalb dieses Zeitfensters ist dort das freie Parken zulässig.
Diese Maßnahmen werden in den kommenden Wochen umgesetzt. Bitte achten Sie auf die veränderten Verkehrsbedingungen!