Lärmkarte und Lärmaktionsplan

Bürgerbeteiligung/Veranstaltung am 4.11.2013 für den Bereich Munzingen, Tiengen, Opfingen Waltershofen

Einige Grundsätze zum Verständnis der Lärmkarte:

Lärmimmission=“das Einwirken von Lärm auf Menschen und Tiere“ (Duden)
Lärmemission=die Aussendung von Lärm (Schall) von einer Schallquelle

Gesetzliche Vorgabe

Grundlage der Lärmkarte ist eine Richtlinie der EU aus dem Jahre 2002, die ein allgemeines Konzept für die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm enthält.
Bewertung = Immissionen in Lärmkarten darstellen
Bekämpfung = Emissionen reduzieren und/oder verhindern
(Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments 20131110 / Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 des Europäischen Parlaments 20131110)
2005 wurde die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Zu finden ist dies im BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG)/6.Teil mit dem Titel „Lärmminderungsplanung“ § 47a bis 47f und gibt durch die 34.BImSchV (BundesImmissionsSchutzVerordnung 20131110), die Details für die Erstellung von Lärmkarten vor.

Die Mindestanforderungen:

Bis 30.Juni 2007

Erstellen von Lärmkarten für

                • Hauptverkehrsstraßen (> 6 Mio KFZ/Jahr)
                • Haupteisenbahnstrecken (> 60.000 Zugfahrten/Jahr)
                • Großflughäfen (> 50.000 Flüge/Jahr)
                • Ballungsräume (>250.000 Einwohner)
Bis 18.Juli 2008 Erstellen von Lärmaktionsplänen
Bis 30.Juni 2012

Erstellen von Lärmkarten für

                • Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio KFZ/Jahr)
                • Haupteisenbahnstrecken (> 30.000 Zugfahrten/Jahr)
                • Ballungsräume (>100.000 Einwohner)
Bis 18.Juli 2013 Erstellen von Lärmaktionsplänen
Alle 5 Jahre Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Lärmkarten und Aktionspläne

Datengrundlage und Berechnung

Welche Grundlagen zur Berechnung der Werte herangezogen werden kann im „Vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung“ nachgelesen werden (http://www.bmu.de oder bundesanzeiger_154a.pdf/ 20131110)
Eine der ersten Bekämpfungsmaßnahmen der EU, die Festlegung von Lärmgrenzwerten für Autos wurde 2012 maßgeblich durch die Bundesrepublik Deutschland verhindert. (siehe auch Spiegel/17.09.2012 20131110)

Aufgrund dieser Vorgaben sind die Werte, die in der Freiburger Lärmkarte dargestellt sind, nicht durch Messungen vor Ort, sondern auf Datenbasis von früheren Messungen mit vergleichbaren physikalischen Gegebenheiten rechnerisch ermittelt worden. Durchgeführt wurden diese Berechnungen vom Ingenieurbüro Heine + Jud.
Bezugsjahr ist das Jahr vor der Berichterstattung, in der 2. Stufe also das Jahr 2011, weitere wichtige Bezugsgrößen sind die Verkehrsmenge (=Anzahl der KFZ) und die Belastungszahlen (=Anzahl der betroffenen Anwohner).
Bahnlärm: Das Eisenbahnbundesamt erfüllt zur Zeit die europäischen Vorgaben nicht, fällige aktuelle Lärmmessungen des Eisenbahnbundesamtes stehen noch aus. (Letzte Messungen:2005)


Lärmkarte Auszug
Darstellung der Lärmimmission Bereich Opfingen über 24 Std. (alle Angaben auszugsweise, Gesamtübersicht 20131110)

Das Beteiligungsverfahren der Bürger umfasst nur die Bereiche, die über den Vorgaben zum Handlungsbedarf für Schallschutzmaßnahmen im Straßenverkehr liegen:
1. Priorität (=Darstellungsbereich lila) bei einem Lärmpegel von >75 dB(A) rund um die Uhr und >65 dB(A) in der Nacht (22:00 – 6:00 Uhr)
2. Priorität (=Darstellungsbereich rot) bei einem Lärmpegel von >70 dB(A) rund um die Uhr und >60 dB(A) in der Nacht (22:00 – 6:00 Uhr)
Legende Lärmschutzplan

Zur Verdeutlichung der Pegelangaben:

160 dB (A) Gewehrschuss in Mündungsnähe
130 dB (A) Düsenjäger in 7 m Abstand
100 dB (A) Kreissäge, Posaunenorchester
90 dB (A) PKW mit 100 km/h in 1m Abstand
80 dB (A) PKW mit 50 km/h in 1 m Abstand
70 dB (A) Rasenmäher
60 dB (A) Umgangssprache
50 dB (A) Leise Radiomusik
40 dB (A) Brummen eines Kühlschranks
30 dB (A) Flüstern
20 dB (A) Tropfen eines Wasserhahns
10 dB (A) Blätterrauschen im Wald

(Lt. Studie des Universitätsklinikums Freiburg 2010: Macht Schienenlärm krank? 20131110)

Für Opfingen, unserem doch eher dörflich geprägten Stadtteil, ist infolgedessen nur die Freiburger Straße bis zur Kreuzung Altgasse/Unterdorf im Lärmplan der Stadt Freiburg zu finden. Für diesen Bereich dürfen von allen Bürgern (!nicht nur Anwohnern!) Vorschläge zur Verbesserung der Situation eingebracht werden.

Ab 18. November 2013 wird der Vorentwurf des Lärmaktionsplans Online veröffentlicht und höchstwahrscheinlich auch im Opfinger Rathaus zur Einsichtnahme ausgelegt. Dann wird auch eine interaktive Beteiligungsseite Online veröffentlicht. Gegen eine Namensregistrierung können hier direkt Verbesserungsvorschläge gemacht werden oder schriftlich an das Garten- und Tiefbauamt, Technisches Rathaus, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg gerichtet werden.
Mitwirkungsphase: Bis Ende Januar 2014

Die dann eingegangenen Anregungen werden in den Offenlage-Entwurf aufgenommen, der voraussichtlich ab März 2014 – April 2014 (4 Wochen) im technischen Rathaus ausliegt. Während dieses Zeitraums können weitere schriftliche Anregungen und Einwände eingebracht werden.
Vorentwurf Lärmaktionsplan